Was gilt für Fotografen in Bayern? (Informationen der Handwerkskammer Passau)

Fotostudios fallen nicht unter die 2G-Regelung, wenn sie hinsichtlich des Warenverkaufs die Bagatellgrenze nicht überschreiten. Da ich keinen Warenverkauf betreibe darf bei mir JEDER fotografiert werden. Die Tätigkeit des Fotografen ist keine körpernahe Dienstleistung im Sinne der 15. BayIfSMV, auch wenn die Kunden im Rahmen der Dienstleistungen berührt werden müssen.

Bei Fotoshootings von Gruppen, unter denen sich ungeimpfte bzw. nicht genesene Personen befinden gilt nach Mitteilung des bayerischen Gesundheitsministeriums Folgendes:
„Die Kontaktbeschränkungen des § 3 der 15. BayIfSMV erfassen den gemeinsamen Aufenthalt, also in der Regel private Zusammentreffen. Eine Ansammlung von nicht miteinander verabredeten Personen, beispielsweise in einem Supermarkt, ist hiervon nicht erfasst.“
Damit wurde zwar nicht unsere konkrete Anfrage beantwortet. Wir legen die Antwort aber so aus, dass es sich bei einem Fotoshooting um kein Treffen im Sinne des § 3 der 15. BayIfSMV handelt.

Was gilt im Einzelnen für Betriebe, die aufgrund der vorherigen Darstellungen der 2G-Regel nicht unterliegen?

  • Für die Inhaber und Mitarbeiter gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz (siehe oben).
  • Mindestabstand
  • Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden aber auch zwischen Personal und Kunden wird empfohlen
  • Die Kundenanzahl ist auf einen Kunden je 10 qm im Ladengeschäft begrenzt.
  • Maskenpflicht
    In Gebäuden und geschlossenen Räumen besteht FFP2-Maskenpflicht für Kunden. Für Inhaber und Mitarbeiter ist das Tragen einer medizinischen Maske vorgeschrieben. Zusätzlich müssen eventuell weitergehende Vorschriften des Arbeitsschutzes beachtet werden.
    Ausnahmen:
    Wenn Kunden einen festen Sitz- oder Stehplatz eingenommen haben und 1,5 Meter Abstand zur nächsten Person einhalten, können sie ihre Maske abnehmen.
    – Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Maskenpflicht ganz befreit, Jungendliche bis zum 16. Geburtstag dürfen medizinische Masken tragen.
    – Die Maske kann abgenommen werden, soweit die Art der Dienstleistung das Tragen der Maske nicht zulässt (beispielsweise Fotoshooting).
  •  Schriftliches Infektionsschutzkonzept

Am besten erreicht ihr mich per WhatsApp: 0170 – 30 90 170

zum nachlesen: https://www.hwkno.de/artikel/coronavirus-informationen-und-massnahmen-fuer-betriebe-76,0,12043.html

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